Freitag, 7. März 2008
Gaby Kösters ...
... Privatsphäre gehört geschützt. Zumal, wenn sie schwer krank ist - und eine große deutsche Boulevardzeitung das an die Öffentlichkeit zerrt. Darüber muss man nicht diskutieren.

Und so schrieben Frau Kösters Anwalte seinerzeit völlig zu Recht: "Wir haben bereits am Samstag die Medien darauf hingewiesen, dass eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Frau Köster, insbesondere konkrete Details zu einem Krankenhausaufenthalt, ausschließlich der Privatsphäre zuzurechnen sind. Wir haben deswegen darum gebeten, diesbezüglich von weiterer Berichterstattung Abstand zu nehmen. Dies wurde auch von den meisten Medien respektiert.

Entgegen unseres Hinweises hat indes die BILD-Zeitung die Berichterstattung fortgeführt. Wir haben gestern beim Landgericht Berlin zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es der BILD-Zeitung unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro verbieten, mit der Berichterstattung fortzufahren. Damit steht fest, dass auch das zuständige Gericht die Berichterstattung der BILD-Zeitung als rechtswidrig erachtet."


Heute, zwei Monate später, ist die Privatspäre nicht mehr ganz so privat. Oder wie ist es sonst zu erklären, dass TV-Koch Horst Lichter, ein guter Freund der Künstlerin, exklusiv in der aktuellen Ausgabe von "das neue" folgendes ausplappern darf:

"Ich habe sofort gemeinsame Freunde angerufen. Ich weiß ganz genau, wie es ihr geht", sagt Lichter. "Sie ist extrem überrascht, stinkesauer auf ihren Körper und natürlich extrem ungeduldig. Vom Kopf her würde sie am liebsten morgen wieder auf der Bühne stehen." Man sei extrem überrascht, was für unglaubliche Fortschritte die 46-Jährige mache. "Weil sie eben will!", so Lichter gegenüber das neue. "Durch ihren unglaublichen Willen und ihren Lebensmut wird sie es auch sehr schnell schaffen." Sie sei eben eine einzigartige Frau.

Ob er jetzt 250.000 Euro zahlen muss?

Würde mich schon interessieren ...

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